Vollnarkose

Ist eine besonders komplizierte Zahnentfernung zu erwarten oder kann durch eine Leitungs- oder Lokalanästhesie ein schmerzloser Eingriff nicht gewährleistet werden, kann auch eine Vollnarkose in Frage kommen.

Ebenfalls wird in den Fällen, in denen alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung entfernt werden, der Vollnarkose oft der Vorzug gegeben. Diese ist allerdings in der Regel in Deutschland keine Kassenleistung mehr und muss daher von gesetzlich krankenversicherten Patienten selbst getragen werden (siehe Gesetzestext der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vom 1.7.2007)

Die Analgosedierung und Vollnarkose wird in unserer Praxis ambulant von Dr. med. Christian Lang an bestimmten Tagen durchgeführt.

Ausführliche Anamnese und Beratung vorab sind Vorraussetzung für eine komplikationslose Narkose.